
aus : Menslager Hefte 8, Seite 53 herausgegeben vom Heimatverein Menslage
Die Kinder aus den ländlichen Familien waren mittlerweile durchweg hochdeutsch von ihren Eltern aufgezogen worden mit daraus sich ergebenden Defiziten bei der Erkennung und Unterscheidung des Dativ und Akkusativ.
Diese Heranwachsenden waren aber fast alle in der Lage, Plattdeutsch zu verstehen. Das familiäre häusliche Umfeld sprach ja nach wie vor platt.
In den Schulen wurden mittlerweile Arbeitsgemeinschaften zum Plattdeutschen angeboten – vornehmlich im Bereich des Theaterspiels.
Als ich dann 1986 die Leitung einer benachbarten Grundschule zehn Kilometer von Emsbüren entfernt übernahm, musste ich mit großem Erstaunen feststellen, dass zwischen der Altersstufe der 10 bis 17 jährigen Heranwachsenden in der Haupt – und Realschule und den Grundschüler/innen (6 bis 10 Jahre alt) offenbar ein deutlicher Rückgang in der passiven Sprachkompetenz eingetreten war. Dabei war das gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Umfeld nahezu identisch.
Dieser enorme Rückgang in der Verstehenskompetenz wurde auch in anderen Schulen der Region deutlich wahrgenommen.
Es bildeten sich Lehrerarbeitsgruppen auf Kreisebene, die von der Schulaufsicht koordiniert wurden…
Diese Vereinbarung wurde am 5. November 1992 vom Europarat verabschiedet.
Auch die plattdeutsche Sprache steht unter ihrem Schutz.
Ziel der Charta ist es, dass Regional- oder Minderheitensprachen als ein einzigartiger Bestandteil des kulturellen Erbes Europas anerkannt werden. Sie setzt sich dafür ein, dass die Zusammengehörigkeit von regionalen Sprachminderheiten nicht durch politische Grenzen behindert wird. Durch das verbindende Element der Charta soll die grenzübergreifende Zusammenarbeit von Anhängern einer Sprachgruppe gestärkt werden. Die Regional- und Minderheitensprachen sollen vor dem Aussterben geschützt und ihr Gebrauch im Bereich des Rechts, der Schulen, des öffentlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens sowie der Medien ausgeweitet werden. Dazu gehören der fremdsprachliche Unterricht und das Studium der jeweiligen Sprache, auch und vor allem für ihre dachsprachlichen Mitbürger. Die Charta setzt explizit auf die Verbindung verschiedener Bevölkerungsteile, nicht auf eine Abschottung voneinander.
https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Charta_der_Regional-_oder_Minderheitensprachen
Spätestens in 50 Jahren wird man beurteilen können, ob diese Charta der niederdeutschen Sprache wirksam dienen konnte.
Bestimmungen in den übrigen Bundesländern des Verbreitungsgebietes des Niederdeutschen
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Sachsen -Anhalt
Hier können die Richtlinien der obigen Bundesländer eingesehen werden:
http://www.ins-bremen.de/sprache/bildung/bildungsplaene.html