Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Diese Vereinbarung wurde am 5. November 1992 vom Europarat  verabschiedet.

Auch die plattdeutsche Sprache steht unter ihrem Schutz.

Ziel der Charta ist es, dass Regional- oder Minderheitensprachen als ein einzigartiger Bestandteil des kulturellen Erbes Europas anerkannt werden. Sie setzt sich dafür ein, dass die Zusammengehörigkeit von regionalen Sprachminderheiten nicht durch politische Grenzen behindert wird. Durch das verbindende Element der Charta soll die grenzübergreifende Zusammenarbeit von Anhängern einer Sprachgruppe gestärkt werden. Die Regional- und Minderheitensprachen sollen vor dem Aussterben geschützt und ihr Gebrauch im Bereich des Rechts, der Schulen, des öffentlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens sowie der Medien ausgeweitet werden. Dazu gehören der fremdsprachliche Unterricht und das Studium der jeweiligen Sprache, auch und vor allem für ihre dachsprachlichen Mitbürger. Die Charta setzt explizit auf die Verbindung verschiedener Bevölkerungsteile, nicht auf eine Abschottung voneinander.

https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Charta_der_Regional-_oder_Minderheitensprachen

Spätestens in 50 Jahren wird man beurteilen können, ob diese Charta der niederdeutschen Sprache wirksam dienen konnte.