„Wiewer un Sniggen dreget dat Hus up’n Rüggen!”

“Frauen und Schnecken tragen das Haus auf dem Rücken!”…

Wie passt diese erstaunliche Erkenntnis zur Rolle der Landfrau am Ausgang des Mittelalters zu (wenigen, aber deutlichen) gegensätzlichen Aussagen in den nachfolgenden Jahrhunderten?

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Besonders zu erwähnen ist die Stellung der Bäuerin. Ihre Leistung ist für das Gedeihen des Hauses und Hofes sehr entscheidend: „Wiewer un Sniggen dreget dat Hus up’n Rüggen.” Die Bauersfrau kann wohl den Mann vertreten, wenn er durch Krankheit oder Tod ausfällt, aber der Mann nicht die Frau. Dies hohe Ansehen der Bäuerin im Lingener Gebiet ist an eine lange Überlieferung gebunden. C r a m e r sagt nach Einsicht in die Statuta Lingensium (Brüssel 1555) im Zwoller Archiv: „Das   Landrecht der Grafschaft Lingen, das von Kaiser Karl V. zusammengefasst wurde, zu dessen Hausgut Lingen gehör1te, weist, man möchte sagen, daß Höchstmaß a n Gleichstellung des Mannes und der Frau in ihren rechtlichen Befugnisse auf, das überhaupt im deutschen Recht vorkommt.

Cramer, W.: Geschichte der Grafschaft Lingen im 16.und 17. Jahrhundert - Veröff. d. Prov. Inst. f. Landesplanung, Landes- und Volkskunde von Niedersachsen, Band 5, Oldenburg 1950

Die nahezu ausschließliche Verwendung der plattdeutschen Sprache in Norddeutschland war insbesondere für die weibliche Bevölkerung im landwirtschaftlichen Bereich eine Sackgasse: Nach dem Verlassen der Volksschule mit 15 Jahren blieb ihnen beruflich fast durchweg  nur die Möglichkeit, eine Stelle als Magd auf einem Bauernhof anzutreten.

Weitere Dokumente sollen folgen.